Garantierte Qualität
Informationen für Schulen
Liebe Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Elternbeiräte und Eltern in Bremen und Niedersachsen,
alerno ist ein familiengeführter Bildungsträger, der sich für Bildungsgerechtigkeit einsetzt und allen Schüler:innen eine Chance auf Bildung ermöglicht, unabhängig vom vorhandenen Einkommen oder Vermögen der Familien.
Haben Sie Interesse an (kostenlosen) Fördermöglichkeiten für Ihre Schüler:innen?
Gerne kommen wir für ein unverbindliches Info-Gespräch über Möglichkeiten der Lernförderung zu Ihnen in die Schule.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung als AZAV- und ISO 9001-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Sie zuverlässig.
Unser Angebot umfasst:
- Lernförderkurse
- Mathematik Grundrechenkurse
- Rechtschreib-Förderkurse (in Kooperation mit der Uni-Münster)
- DaZ-Kurse
- Ferienkurse
- Abschlussprüfungs-Vorbereitung
- Lerntraining
- Lerntherapie
- Testungen
- u.v.m.
Die von uns angebotenen Kurse können in den Schulen oder unseren Standorten durchgeführt werden.
Die Schüler:innen haben ein Recht auf Wahlfreiheit des durchführenden Anbieters.
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Lernförderung und arbeiten erfolgreich mit zahlreichen Schulen im Großraum Bremen, Bremerhaven sowie in Delmenhorst zusammen.
Bei Fragen oder Problemen ist unser Schulteam jederzeit gerne behilflich!
Unser Team für die Schulen
Gebiet Nord/West
Bremen-Nord, Osterholz-Scharmbeck, Walle, etc.
Anne Meinekat-Fajen
E-Mail: fajen@alerno.de
Sprechen Sie uns gerne an!
E-Mail: schulen@alerno.de
Tel: 0421 – 566 37 664
Schüler:innen für geförderte Nachhilfe (Bremen-Pass / Bildung und Teilhabe) anmelden.
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FAQ
Die Lernförderung findet in unseren Standorten oder nach Absprache direkt in der Schule oder einer anderen Einrichtung (z.B. im Hort) statt.
Die Anmeldung für Schüler:innen mit Bremen Pass erfolgt über unsere Bremen-Pass-/BuT Anmeldung. Mit der Anmeldung wird der Förderbedarf des/der Schüler:in bestätigt und es wird sichergestellt, dass ein gültiger Bremen Pass vorliegt.
Selbstzahler:innen können sich ohne Nachweis der Schule selbstständig im Standort ihrer Wahl anmelden.
Schüler:innen mit Bremen Pass oder BuT haben in jedem Förderfach Anspruch auf 90 Minuten Lernförderung pro Woche. Der Förderbedarf muss von der Schule bestätigt werden.
Selbstzahler:innen lassen sich in einem unserer Standorte über die möglichen Angebote beraten.
Folgende Kurse können wir anbieten:
- individuelle Lernförderung in Kleingruppen oder im Einzelunterricht für alle Klassen, Fächer und Schulformen
- DaZ/DaF-Kurse (Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache)
- Abschlusskurse für alle Klassen und Schulformen
- Ferienkurse
- Konversationskurse (Englisch, Französisch, Spanisch)
- Lese- und Rechtschreibtraining (alerno ist Partner des Lernservers Münster)
- Rechentraining (Tigro - Zentrum für Lernen und Lernstörungen des Institutes für Psychologie der UMIT in Tirol)
Gerne gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Schüler:innen ein und bieten je nach Bedarf auch Kurse mit selbstgewähltem Schwerpunkt, wie Leseverständnis, Grammatik oder Grundrechenarten an.
alerno ist Partner des Lernservers. Hierbei handelt es sich um eine gezielte, individuelle Rechtschreibförderung. Nach einer Rechtschreibtestung wird ein speziell auf den/die Schüler:in abgestimmter Förderplan erstellt. Eine darauf abgestimmte Materialsammlung wird anschließend während der Nachhilfestunden bearbeitet und durch Lernspiele ergänzt.
Das Angebot eignet sich sowohl für Schüler:innen mit als auch ohne LRS. Achtung: alerno diagnostiziert keine LRS. Dies muss im Vorfeld geschehen.
- Der Haushalt, in dem der/die Schüler:in lebt erhält staatliche Leistungen, wie z.B. Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Asylbewerber-Leistungen, Sozialhilfe, Wohngeld, Sozialgeld. In Bremen prüft die Schule das Vorliegen eines gültigen "Bremen-Passes". In den meisten anderen Bundesländern prüfen Sozialamt oder Jobcenter, ob die Voraussetzungen zum Leistungserhalt erfüllt werden.
- Der/die Schüler:in ist höchstens 25 Jahre alt.
- Ein Förderbedarf für ein oder mehrere Schulfächer muss von der Schule bestätigt werden. Ein Förderbedarf besteht, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Eine mangelhafte oder ungenügende oder eine auf die Note „mangelhaft“ tendierende Leistungsentwicklung,
- Bewertung der Leistungen im Halbjahreszeugnis mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“,
- Feststellung eines kurzfristigen erheblichen Leistungseinbruchs,
- Gefährdung des Erreichens des Klassenziels,
- Die Aussicht auf Reduzierung von Lerndefiziten durch die empfohlene Lernförderung.